Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flexpo AG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Flexpo AG. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung des Auftrags zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Rohstoff- und währungsbedingte Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist rein netto zu bezahlen. Falls auf der Rechnung keine Zahlungsfrist vermerkt ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins in der Höhe des Zinssatzes für Blankokredite der Aargauer Kantonalbank erhoben. Zudem ist die Flexpo AG bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern. Folgekosten, welche auf Unklarheiten in der Bestellung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Lieferung und Leistung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder anderen unverschuldeten Umständen berechtigen uns zu einer angemessenen Fristverlängerung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Teillieferungen sind zulässig.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern.
6. Reklamationen und Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel sind uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Gestaltung, Urheberrechte und gelieferte Daten
Die grafische Gestaltung von Werbemitteln erfolgt nach Kundenvorgaben. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (z. B. Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) ist der Kunde verantwortlich. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Wir behalten uns das Recht vor, Entwürfe und Layouts zu Referenzzwecken zu verwenden.
Die Flexpo AG übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Daten, die vom Kunden übermittelt werden. Elektronische Daten werden nach bestem Wissen verarbeitet, jedoch ohne Garantie für vollständige Fehlerfreiheit. Eine Prüfungspflicht der vom Kunden gelieferten Inhalte besteht nicht.
8. Haftung
Die Flexpo AG haftet ausschliesslich bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrags. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen – soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sowie zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
10. Archivierung und Materiallagerung
Die Archivierung von Daten, Layouts und sonstigen Produktionsdateien erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein. Für die Lagerung von gelieferten oder produzierten Materialien wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11. Mehr- oder Minderlieferung
Bei Produktionen im Druckbereich gelten branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % als akzeptiert. Es wird die effektiv gelieferte Menge verrechnet.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz der Flexpo AG. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahekommende Ersatzregelung in Kraft.
14. Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.